Ratgeber

Verlassenschaftsankauf & Notarablauf in Wien: Schritt-für-Schritt

Aktualisiert am 17.05.2024

verified Geprueft am 17.05.2024

Nach einem Todesfall in Wien stehen Erben nicht nur vor emotionalen, sondern auch vor streng bürokratischen Herausforderungen. Die Abwicklung einer Verlassenschaft folgt in Österreich klaren gesetzlichen Vorgaben. Dieser Leitfaden erklärt den Ablauf beim Notar und wie Sie durch einen professionellen Verlassenschaftsankauf die Kosten der Wohnungsauflösung drastisch senken können.

Kurzantwort (TL;DR): Räumen Sie niemals vor der offiziellen Freigabe durch den Notar (Gerichtskommissär)! Nach der Inventarisierung des Nachlasses können Sie eine Verlassenschaftsfirma beauftragen. Diese bewertet Antiquitäten und Wertgegenstände und rechnet deren Wert gegen die Räumungskosten auf (Wertanrechnung).

1. Der Notarablauf in Wien (Gerichtskommissär)

In Österreich wird jede Verlassenschaft zwingend gerichtlich abgehandelt. Der Prozess ist in mehrere Schritte unterteilt:

  1. Die Todesfallaufnahme: Das Standesamt meldet den Sterbefall an das Bezirksgericht. Das Gericht bestellt automatisch einen Notar als “Gerichtskommissär”. Dieser lädt die nächsten Angehörigen zur ersten Besprechung (Todesfallaufnahme) ein.
  2. Sperre und Sicherung: Bis zur Klärung der Erbfolge darf das Vermögen, einschließlich der Wohnungseinrichtung, nicht angetastet werden.
  3. Inventarisierung (Inventarerrichtung): Das gesamte Vermögen (Aktiva und Passiva/Nachlassverbindlichkeiten) muss ermittelt werden. Dazu gehört auch der Hausrat.
  4. Einantwortung: Erst mit dem rechtskräftigen “Einantwortungsbeschluss” gehen die Rechte und Pflichten an der Verlassenschaft offiziell an die Erben über. Jetzt darf geräumt werden!

2. Inventarschätzung und Wertermittlung

Für die Verlassenschaftsabhandlung beim Notar wird oft ein Schätzwert des Hausrats benötigt.

  • Antiquitäten und Kunst: Erfordern oft einen beeideten Sachverständigen, besonders bei hohem Wert.
  • Normaler Hausrat: Für gewöhnliche Möbel und Haushaltsgegenstände reicht dem Notar oft eine grobe Aufstellung oder die Schätzung einer professionellen Räumungsfirma, die ohnehin eine Besichtigung für die Wohnungsauflösung durchführt.

Tipp: Trennen Sie emotionale Erinnerungsstücke (Fotos, Briefe) frühzeitig von den Gegenständen, die verkauft oder entsorgt werden sollen, sobald der Notar die Wohnung freigegeben hat.

3. Verlassenschaftsankauf: So funktioniert die Wertanrechnung

Die Haushaltsauflösung einer gesamten Wohnung verursacht Entsorgungskosten (Personal, Transport, MA 48 Gebühren). Bei einer Verlassenschaft lassen sich diese Kosten jedoch oft durch den Wert des Inventars minimieren.

Der Prozess des Verlassenschaftsankaufs (mit Wertanrechnung) funktioniert so:

  1. Kostenlose Besichtigung: Ein Experte der Räumungsfirma besichtigt die Wohnung (nach Freigabe durch den Notar).
  2. Ermittlung der Entsorgungskosten: Es wird berechnet, wie viel Kubikmeter Müll anfallen und wie hoch der Arbeitsaufwand ist.
  3. Ermittlung der Ankaufswerte: Werthaltige Objekte (Altwaren, Designermöbel, Teppiche, Porzellan, Sammlungen, Schmuck) werden geschätzt.
  4. Die Gegenrechnung: Ankaufswert minus Räumungskosten = Ihr Endpreis.

Mögliche Szenarien:

  • Kostenpflichtige Räumung: Die Entsorgungskosten sind höher als der Wert der Altwaren. Sie zahlen einen reduzierten Fixpreis.
  • Gratis Räumung: Wert und Entsorgungskosten halten sich exakt die Waage. Die Räumung ist für Sie kostenlos (“Null-auf-Null”).
  • Barauszahlung: Die Wohnung birgt wertvolle Schätze, deren Wert die Räumungskosten übersteigt. Die Firma zahlt Ihnen die Differenz sofort in bar aus und übernimmt die komplette besenreine Räumung.

4. Warum Sie Profis vertrauen sollten

Der Versuch, den Nachlass einzeln über Plattformen (z.B. Willhaben) zu verkaufen, ist extrem zeitaufwendig, emotional belastend und verzögert die Rückgabe der Wohnung an den Vermieter (was weitere Mietkosten verursacht).

Eine professionelle Verlassenschaftsfirma bietet alles aus einer Hand: Ankauf, Entrümpelung, besenreine Übergabe und oft auch die direkte Kooperation mit Ihrem Notar für erforderliche Schätzgutachten.

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FAQ

Wann darf ich eine Verlassenschaft in Wien räumen?

Erst nach der Freigabe durch den zuständigen Notar (Gerichtskommissär). Eine vorherige Räumung kann rechtliche Konsequenzen haben und den Tatbestand der Erbschaftserschleichung erfüllen.

Was ist der Unterschied zwischen Entrümpelung und Verlassenschaftsankauf?

Bei einer reinen Entrümpelung zahlen Sie für die Entsorgung. Beim Verlassenschaftsankauf werden werthaltige Gegenstände (Antiquitäten, Schmuck, Möbel) gegen die Räumungskosten aufgerechnet (Wertanrechnung) oder bar abgelöst.

Muss der Notar bei der Schätzung des Inventars anwesend sein?

Nicht zwingend bei jedem Objekt. Oft reicht ein Inventarverzeichnis, das von zertifizierten Schätzmeistern oder professionellen Verlassenschafts-Experten im Zuge eines Räumungsangebots erstellt wird.

Wie finde ich heraus, welcher Notar in Wien zuständig ist?

Der zuständige Notar wird vom Bezirksgericht des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen automatisch bestellt. Das Verlassenschaftsgericht benachrichtigt die Erben schriftlich.

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