Ratgeber
Entrümpelung Gemeindebau (Wiener Wohnen) | Rückgabe Tipps
Aktualisiert am 24.05.2024
Entrümpelung im Gemeindebau (Wiener Wohnen): Was Mieter bei der Wohnungsrückgabe beachten müssen
Fast eine halbe Million Wienerinnen und Wiener leben im Gemeindebau. Doch wenn ein Umzug ansteht oder eine Verlassenschaft abgewickelt werden muss, stellt die Rückgabe der Gemeindewohnung an Wiener Wohnen viele vor eine große Herausforderung. Die Vorschriften für die Wohnungsrückgabe sind streng, und wer Fristen versäumt oder die Wohnung nicht ordnungsgemäß übergibt, riskiert hohe Nachzahlungen.
In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, worauf Sie bei der Entrümpelung einer Gemeindewohnung in Wien unbedingt achten müssen und wie die Rückgabe reibungslos funktioniert.
1. Die Vorabnahme: Der wichtigste erste Schritt
Bevor Sie mit der eigentlichen Räumung beginnen, findet in der Regel eine Vorabnahme (Besichtigung) durch einen Werkmeister von Wiener Wohnen statt. Dieser Termin ist entscheidend!
- Der Prüfer geht mit Ihnen durch die Wohnung und hält schriftlich fest, in welchem Zustand die Wohnung zurückgegeben werden muss.
- Tipp: Beginnen Sie nicht mit dem Herausreißen von Böden oder Einbauten, bevor dieser Termin stattgefunden hat. Manchmal dürfen gut erhaltene Investitionen (wie eine Sicherheitstür oder bestimmte Einbaumöbel) in der Wohnung verbleiben oder können an einen Nachmieter weitergegeben werden.
2. Was muss bei Wiener Wohnen raus? (Der Ursprungszustand)
Grundsätzlich gilt bei Wiener Wohnen das Prinzip: Die Wohnung muss in dem Zustand zurückgegeben werden, in dem sie übernommen wurde (abzüglich normaler Abnutzung). Für die Entrümpelung bedeutet das meistens:
- Sämtliches Mobiliar: Alle privaten Möbel, Küchengeräte und Einbauten, die nicht von Wiener Wohnen gestellt wurden, müssen restlos entfernt werden.
- Bodenbeläge: Nachträglich verlegte Teppiche, Laminatböden oder PVC, die nicht genehmigt waren oder nicht übernommen werden, müssen oft samt Kleberesten entfernt werden.
- Wandverkleidungen: Holzpaneele, Styropordecken oder aufwändige Tapeten müssen in der Regel abgelöst werden.
- Das Kellerabteil: Dies wird sehr oft vergessen! Auch das zugewiesene Kellerabteil muss komplett leergeräumt und gekehrt übergeben werden. Ein voller Keller ist einer der häufigsten Gründe, warum eine Übergabe scheitert.
3. Was bedeutet “besenrein” im Gemeindebau?
Wiener Wohnen fordert eine “besenreine” Rückgabe. Aber was heißt das konkret? Besenrein bedeutet nicht, dass die Wohnung frisch gestrichen oder tiefengereinigt sein muss. Es bedeutet jedoch:
- Die Wohnung und der Keller sind zu 100 % leer.
- Es befindet sich kein Restmüll, Sperrmüll oder Bauschutt mehr in den Räumen.
- Alle Böden wurden grob gekehrt.
- Spinnweben wurden entfernt.
- Schrauben und Nägel wurden (sofern gefordert) aus den Wänden gezogen.
4. Die Gefahr von Nachverrechnungen
Wenn Sie die Wohnung am Stichtag nicht komplett geräumt und besenrein übergeben, beauftragt Wiener Wohnen eine hauseigene oder externe Räumungsfirma mit der Entfernung der restlichen Gegenstände. Achtung: Diese Ersatzvornahme wird Ihnen als (ehemaliger) Mieter oder den Erben in Rechnung gestellt und ist in der Regel extrem teuer! Es lohnt sich daher immer, die Wohnung fristgerecht selbst oder durch eine private, vorab kalkulierte Profi-Firma räumen zu lassen.
5. Warum eine Profi-Firma für den Gemeindebau sinnvoll ist
Eine Gemeindewohnung fristgerecht und vorschriftsmäßig zu räumen, ist harte Arbeit. Oft fehlt die Zeit, das richtige Werkzeug für Demontagen oder der passende LKW für den Transport zu den Mistplätzen der MA 48.
Mit Rümpel Räumung gehen Sie auf Nummer sicher:
- Erfahrung mit Wiener Wohnen: Wir kennen die strengen Auflagen der Hausverwaltungen und übergeben die Objekte exakt so, dass die Schlüsselübergabe problemlos klappt.
- Wertausgleich: Wenn sich in der Gemeindewohnung noch verwertbare Gegenstände befinden, rechnen wir diese an. So wird Ihre Entrümpelung deutlich günstiger.
- Fixpreisgarantie: Sie bekommen von uns ein schriftliches Angebot. Es gibt keine versteckten MA 48 Gebühren oder Stockwerkszuschläge (auch wenn der Aufzug im Gemeindebau mal wieder streikt).
Steht bei Ihnen die Rückgabe einer Gemeindewohnung in Wien an? Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Vor-Ort-Besichtigung. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Wohnung pünktlich, stressfrei und garantiert besenrein an Wiener Wohnen übergeben können!
Naechster Schritt